Die Rente HOG darf nicht angerechnet werden

  • Sehr geehrte Frau Hummel,

    Bundesminister Mag. Thomas Drozda hat mir ihre Anfrage bzgl. der Details zur Unterstützung für PensionsbezieherInnen ehem. Heimkindern weitergeleitet und mich gebeten diese für ihn zu beantworten. In weiterer Folge gehe ich direkt auf ihre Fragen ein:

    1) Verlieren dadurch die Mindestpension Bezieher: 844.-€ dann Gis, Wohnbeihilfe, Medikamente-Gebührbefreihungen?

    Das kommt darauf an, ob die (Landes-)Gesetze auf den Bezug einer „Ausgleichszulage“ (AZ) abstellen oder nicht. Die AZ selbst wird durch eine Rente nicht gekürzt. Manche Gesetze (vor allem Wohnbeihilfe in manchen Ländern) stellen aber auf das Einkommen ab (da wird eine solche „Rente“ wohl oftmals ein Einkommen darstellen). Die Rezeptgebühren-Befreiung ist aber an die AZ gebunden und besteht daher weiterhin.

    2) Bekommt man wie ich im Alter von 65 Jahren dann die Zulage vom 60. Lebensjahr nachgezahlt? (War für Frauen das Pensionsantrittsalter.)

    Die Rente wird frühestens ab Juli 2017 ausbezahlt, eine Rückwirkung für Zeiten davor ist nicht vorgesehen. Die Rente selbst kann in Zukunft entweder ab Bezug einer Eigenpension oder ab Regelpensionsalter beantragt werden.

    3) Wird mir dann die Ausgleichszulage um die 300.-€ gekürzt?

    Wie gesagt: nein.

    4) Darf jemand auf dieses Geld zugreifen –Exekution u.ä.?

    Die Rente wird brutto für netto (dh ohne Steuerabzüge, Sozialversicherungsbeiträge) ausbezahlt. Eine Ausnahme in der Exekutionsordnung ist nicht vorgesehen; dort gilt das Existenzminimum entsprechend.

    5) Bekommt man diese Zahlung 12 x oder 14 x im Jahr?

    12 mal pro Jahr

    6) Ab wann tritt dieser Beschluss in Kraft?

    Das Gesetz muss vom Parlament beschlossen werden. Wir rechnen mit einer Publikation im Bundesgesetzblatt (ab dann „gibt“ es das Gesetz) im Mai. In-Kraft-Treten ist mit 1.7.2017 vorgesehen.

    Ich hoffe die offene Fragen konnten damit geklärt werden und verbleibe mit besten Grüßen,

    Patrick Pechmann, Msc.

    Referent

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    Kabinett Bundesminister Mag. Thomas Drozda

    Minoritenplatz 3

    1010 Wien

    Tel.: +43 1 53 115 20 2758

    Fax: +43 1 53 109 20 2168

    patrick.pechmann@bka.gv.at

  • Leider kommt es immer wieder vor, dass die HOR in Pensionistenwohnhäusern bei Beantragung von Hilfe bei diversen Organisationen zum Einkommen gerechnet wird, da hat nicht nur unsere Selbsthilfegruppe die Verantwortlichen angeschrieben, auch der Verein der ehemaligen Heimkinder hat mit Volksanwalt Dr. Kräuter darüber gesprochen.

    SO NICHT, :cursing::thumbdown:

    diese EURO 300,- müssen ausbezahlt werden, um Altersarmut zu bekämpfen und nicht damit wieder diversen Institutionen mehr kassieren können.

    Es DARF weder bei einer Gebührenbefreiung, Exekutionen oder zu irgendwelchen Berechnungen für den Selbstbehalt oder sonstiges herangezogen werden. Auch die MA40 hat nicht das Recht diese 300€ nur in irgendeiner Form anzurechnen.

    Leistung § 2.

    Die monatliche Rentenleistung beträgt 300 €. Auf die Rentenleistung ist ein nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG), BGBl. Nr. 288/1972, wegen einer Schädigung in einem Heim erbrachter Ersatz des Verdienstentganges samt einer einkommensabhängigen Zusatzleistung anzurechnen. Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozialentschädigungsgesetze. Von der Rentenleistung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten.

    Solltet wer zu diesem Personenkreis gehören, bei dem die 300,- zum Einkommen gerechnet werden, dann meldet euch.



    Oder ihr wendet euch gleich direkt an die Volksanwaltschaft:

    Volksanwaltschaft

    Singerstraße 17

    Postfach 20

    1015 Wien

    kostenlose Servicenummer (werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr):

    0800 223 223 - 256 ODER 144

    Telefonnummer: +43 / (0)1 / 515 05-0

    Fax: +43 / (0)1 / 515 05-150 / 190

    E-Mail: hog@volksanwaltschaft.gv.at

    Alles weitere findet ihr auf der Webseite der Volksanwaltschaft

    https://volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente