Sehr geehrte Frau Hummel,
Bundesminister Mag. Thomas Drozda hat mir ihre Anfrage bzgl. der Details zur Unterstützung für PensionsbezieherInnen ehem. Heimkindern weitergeleitet und mich gebeten diese für ihn zu beantworten. In weiterer Folge gehe ich direkt auf ihre Fragen ein:
1) Verlieren dadurch die Mindestpension Bezieher: 844.-€ dann Gis, Wohnbeihilfe, Medikamente-Gebührbefreihungen?
Das kommt darauf an, ob die (Landes-)Gesetze auf den Bezug einer „Ausgleichszulage“ (AZ) abstellen oder nicht. Die AZ selbst wird durch eine Rente nicht gekürzt. Manche Gesetze (vor allem Wohnbeihilfe in manchen Ländern) stellen aber auf das Einkommen ab (da wird eine solche „Rente“ wohl oftmals ein Einkommen darstellen). Die Rezeptgebühren-Befreiung ist aber an die AZ gebunden und besteht daher weiterhin.
2) Bekommt man wie ich im Alter von 65 Jahren dann die Zulage vom 60. Lebensjahr nachgezahlt? (War für Frauen das Pensionsantrittsalter.)
Die Rente wird frühestens ab Juli 2017 ausbezahlt, eine Rückwirkung für Zeiten davor ist nicht vorgesehen. Die Rente selbst kann in Zukunft entweder ab Bezug einer Eigenpension oder ab Regelpensionsalter beantragt werden.
3) Wird mir dann die Ausgleichszulage um die 300.-€ gekürzt?
Wie gesagt: nein.
4) Darf jemand auf dieses Geld zugreifen –Exekution u.ä.?
Die Rente wird brutto für netto (dh ohne Steuerabzüge, Sozialversicherungsbeiträge) ausbezahlt. Eine Ausnahme in der Exekutionsordnung ist nicht vorgesehen; dort gilt das Existenzminimum entsprechend.
5) Bekommt man diese Zahlung 12 x oder 14 x im Jahr?
12 mal pro Jahr
6) Ab wann tritt dieser Beschluss in Kraft?
Das Gesetz muss vom Parlament beschlossen werden. Wir rechnen mit einer Publikation im Bundesgesetzblatt (ab dann „gibt“ es das Gesetz) im Mai. In-Kraft-Treten ist mit 1.7.2017 vorgesehen.
Ich hoffe die offene Fragen konnten damit geklärt werden und verbleibe mit besten Grüßen,
Patrick Pechmann, Msc.
Referent
______________________________________________
Kabinett Bundesminister Mag. Thomas Drozda
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Tel.: +43 1 53 115 20 2758
Fax: +43 1 53 109 20 2168