ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau Hummel,
der BürgerInnenservice im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail-Anfrage.
Aufgrund Ihrer Eingabe vom 13. April 2017 unter Ticket Nr. 20170413-142858185 wurden Sie bereits für die Übermittlung eines Antragsformulares für die Heimkinderopferrente vorgemerkt, sobald dieses dem BürgerInnenservice im BMASK zur Verfügung steht. Das Gesetz tritt ab 1. Juli 2017 in Kraft, Anträge können daher frühestens ab diesem Tag gestellt werden.
Mit den besten Wünschen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team BürgerInnenservice