ZitatAlles anzeigenUNO verurteilt jegliche Zwangsbehandlung der Psychiatrie als Folter
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bezeichnet alle Formen psychiatrischer Zwangsbehandlung als Folter, bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Wien (OTS) - Bei seiner Rede in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 forderte Juan E. Méndez, Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte alle Staaten auf, ein absolutes Verbot für alle nicht einvernehmlichen medizinischen Interventionen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen zu verhängen. Das umfasse sowohl die lang- wie kurzfristige Anwendung von Psychochirurgie, Elektroschocks und die Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen.
Méndez fordert, dass psychiatrische Interventionen, die aufgrund von Behinderung erzwungen wurden, unverzüglich zu beenden seien, wobei knappe finanzielle Ressourcen keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen würden.
Das Original der vollständigen Rede ist hier nachzulesen: http://mdac.info/sites/mdac.info/files/march_4_torture.pdf
Der renommierte österreichische Menschenrechtsexperte und Vorgänger von Méndez, Professor Manfred Nowak, schließt sich der Erklärung Méndez an, wonach Zwangspsychiatrierung, Zwangsmedikation und Zwangsbehandlung durch die Psychiatrie Folter seien. Er unterschrieb neben weiteren international angesehenen Fachleuten und Anwälte für Menschenrechte das "Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie" (siehe auch: http://www.folter-abschaffen.de/)
In Österreich werden jährlich weit über 20.000 Anträge bei Gericht eingebracht, unbescholtene Bürger in die Psychiatrie zwangseinzuweisen, um sie dort gegen ihren Willen mit Bewusstseinsverändernden Drogen zu behandeln, oder sie zu fixieren, bei steigender Tendenz. Damit befindet sich Österreich im europäischen Spitzenfeld der Zwangspsychiatrierungen. Faktisch kann in Österreich jeder Bürger zwangspsychiatriert werden, nur aufgrund der Meinung eines Psychiaters.
Die Bürgerkommission für Menschenrechte schließt sich der Forderung von Hochkommissar Méndez an und fordert die Österreichische Regierung auf, diese Verpflichtung der UNO zu verwirklichen. Das Verbot von Folter und anderer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe, ist im Artikel 3 EMRK in Österreich verfassungsrechtlich verankert. Alle Gesetze und ihre Vollziehung sind diesem Grundrecht unterzuordnen.
Sofortige Revisionen von Unterbringungsgesetz und den Inhalten für den Maßnahmenvollzug, beides Gesetze die legitimieren, Menschen gegen ihren Willen zu behandeln, sind daher - um der Österreichischen Verfassung zu entsprechen - umgehend vorzunehmen.
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Präsidentin Birgit Karner
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