ZitatAlles anzeigenDas Land Salzburg ignorierte Beurteilungen des Gerichts zu den Zuständen im Behindertenheim Konradinum - nun gibt es zwei Gerichtsbeschlüsse.
Das Salzburger Bezirksgericht Thalgau hat erneut die Dauermedikation von zwei Bewohnerinnen des Salzburger Behindertenheims Konradinum für unzulässig erklärt, berichtet der Standard am 14. März 2016 und erinnert: „Bereits im August 2015 beurteilte das Gericht die Medikation als unzulässige Freiheitsbeschränkung.“ Deshalb mussten die Gerichtserkenntnisse nun eingemahnt werden.
Erst kürzlich war zu lesen: „Die derzeitige Betreuungssituation ist als sekundär behindernd einzustufen.“
Statt erforderlicher Maßnahmen gibt es Medikamente
Begründet werden die Gerichtsbeschlüsse – so der Standard – wie folgt: „Im sonder- und heilpädagogischen Bereich wurden nicht die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.“
„Das Fehlen an modernen sonder- und heilpädagogischen Methoden hat zuletzt in gerichtlichen Verfahren zur Unzulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen im Heim geführt, unter anderem durch Psychopharmaka“, hielt erst kürzlich Erich Wahl, Bereichsleiter der Bewohnervertretung von VertretungsNetz in Salzburg, in BIZEPS fest.
Die Missstände im Salzburger Behindertenheim Konradinum führten in der Vergangenheit wiederholt zu massiver Kritik – u.a. durch die Volksanwaltschaft. Seitens des Landes Salzburg wurden die Missstände noch nicht behoben und auch die Umsetzung der Gerichtserkenntnisse steht noch aus.
geschrieben von
Martin Ladstätter
bizeps.or.at