Hi Chrissie schau mal auf Facebook da haben wir auch eine Gruppe, da sind die meisten von uns vertreten >>HIER<<
Beiträge von Hummel
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Wolfgang herzlich Willkommen, natürlich langweilst du uns nicht!
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Hi Traun, herzlich Willkommen!
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Wir treffen uns im
*Gasthaus zu Alm*
Innstrasse 16
1020 WienFreitag 06.12.2019 Beginn:17:30
ACHTUNG !
diese Treffen sind NUR für ehemalige Heimkinder.
Alle anderen Besucher müssen mit uns über das >>> Kontaktformular <<< in Verbindung treten und uns begründen, warum sie bei diesem Treffen dabei sein wollen.
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Hi, die meisten treffen sich 1x im Monat in der Selbsthilfegruppe.
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PDF Dok2.pdf
ZitatDie Zahl derer, die als Minderjährige von Priestern missbraucht wurden, soll weit höher sein als bisher angenommen.
- Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Universität Ulm.
- Demnach sei die evangelische Kirche genauso stark betroffen wie die katholische.
Es sei nur die Spitze des Eisbergs, sagten die Wissenschaftler, als sie im vergangenen Herbst die Studie zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch kirchliche Mitarbeiter vorstellten, die die deutschen Bischöfe bei ihnen in Auftrag gegeben hatten.
Ihr zufolge sollen mindestens 3677 Minderjährige von 1670 katholischen Klerikern über einen untersuchten Zeitraum von bis zu 70 Jahren missbraucht worden sein. Man müsse davon ausgehen, dass das Dunkelfeld, also nicht nur die offiziell registrierte, sondern die tatsächliche Zahl der Betroffenen, deutlich höher sei, so die Forscher der sogenannten MHG-Studie.
Das Erschrecken über die Zahlen damals war groß. Und ist es bis heute. Seit Montag diskutieren in Lingen die deutschen Bischöfe bei ihrer Frühjahrsvollversammlung über die Konsequenzen und konkrete Maßnahmen, die sie aus den Ergebnissen der Studie ziehen wollen.
Der Schock dürfte aber noch größer werden, wenn demnächst die internationale Fachzeitschrift Journal of Child Sexual Abuse eine Untersuchung der Universität Ulm veröffentlichen wird – und zwar nicht nur bei den Verantwortlichen der katholischen Kirche, sondern auch bei jenen in der evangelischen. .............. weiter unter: Quelle: www.welt.de
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Herzlich Willkommen!
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Missbrauch in Heimen:
Leben der Opfer "richtiggehend zerstört"Endbericht zu den Entschädigungen: Stadt Wien zahlte 2.384 Betroffene insgesamt 52 Millionen Euro.
von Michaela Reibenwein (Kurier)
Das Ausmaß des Kindesmissbrauchs ist schwer zu fassen. Neun Jahre lang haben die Stadt Wien und die Opferschutzorganisation Weißer Ring versucht, das Unrecht, das Kindern in Wiener Heimen angetan wurde, zusammenzufassen.
Nun steht fest: 2.384 Betroffene wurden erfasst. Für Entschädigungen, Psychotherapie und andere Unterstützungen wurden 52,53 Millionen Euro aufgewendet.
2384 Leben in Kinderheimen zerstört
Die ersten Fälle von sexuellem Missbrauch, die in Österreich an die Öffentlichkeit gelangten, betrafen kirchliche Einrichtungen. Doch schon wenig später wurde klar: Auch Wiener Kinderheime waren betroffen. 2010 wurde mit der Aufarbeitung begonnen – die Fälle reichen bis ins Jahr 1945 zurück.
Beim Projektstart ging man von einem Budgetbedarf von zwei Millionen Euro und einem knappen Jahr Gesamtdauer aus. Die Zahl der Meldungen überstieg die Erwartungen jedoch um ein Vielfaches. Acht Experten bearbeiteten 3.139 Meldungen.
„Die Opfer haben Unfassbares erlebt, es ist unsere Pflicht als Stadt, unsere Verantwortung wahrzunehmen, geschehenes Unrecht ohne Relativierung anzuerkennen und uns dafür aufrichtig und zutiefst zu entschuldigen“, sagt Bürgermeister Michael Ludwig.
Der amtsführende Stadtrat Jürgen Czernohorszky ergänzt: „Es handelt sich hier um ein Kapitel in der Geschichte unserer Stadt, das nie hätte geschrieben werden dürfen.“
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die nicht mehr daheim bleiben können, hat sich wegen der Vorfälle drastisch verändert. Heime gibt es nicht mehr. Stattdessen wurden Krisenzentren und Wohngemeinschaften gegründet. Zudem wurde das Pflegeeltern-System massiv ausgeweitet.
Dunkles Kapitel
„Es ist für uns heute schwer zu verstehen, wie unsere Institutionen, die dem Kinderschutz verpflichtet sind, so vielen Kindern und Jugendlichen so unfassbares Leid zufügen konnte“, erklärt Johannes Köhler, der Leiter der Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Doch die Aufarbeitung sei wichtig gewesen – speziell für die Betroffenen.
„Ich hoffe, dass wir durch unsere Tätigkeit dazu beitragen konnten, ein Zeichen der Anerkennung des großen Leides zu setzen, das ihnen widerfahren ist“, meint Udo Jesionek, Präsident des Weißen Rings.
Die Folgen des Missbrauchs sind noch immer präsent. Viele Betroffene sind noch immer psychisch beeinträchtigt. Etliche bekamen zudem nur eine mangelhafte Ausbildung – am Arbeitsmarkt können sie oft nicht teilnehmen. Mit 1. Juli 2017 wurde die Heimopferrente eingeführt, die zumindest die finanziellen Folgen etwas lindern soll. Zudem wurde allen Betroffenen Psychotherapie angeboten.
lesen Sie weiter unter:
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Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung. Ihre Aufgaben sind in der Bundesverfassung und dem Volksanwaltschaftsgesetz festgelegt.
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- Heimopferrente »
- Überblick der Änderungen seit 1. Juli 2018 »
- Antrag auf Heimopferrente »
- Kontakt zum Büro der Rentenkommission »
- Mitglieder der Rentenkommission »
Heimopferrente
Nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) gebührt „Heimopfern“ zwölf Mal jährlich eine monatliche Zusatzrente von EUR 300. Voraussetzung dafür ist, dass das ehemalige Gewaltopfer bereits eine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten hat.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, gegenüber der Rentenkommission der Volksanwaltschaft darzulegen, Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie geworden zu sein. Auch Personen die Opfer eines Gewaltaktes in einer solchen privaten Einrichtung geworden sind haben Anspruch auf die Heimopferrente, wenn die Zuweisung durch einen Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) erfolgt ist.
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Überblick der Änderungen seit 1. Juli 2018
Seit der Novelle des Heimopferrentengesetzes haben ab dem 1. Juli 2018 künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten oder in Kinderheimen von Gemeinden sowie in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden, die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen.
Auch Personen, die Rehabilitationsgeld erhalten oder die dauerhaft arbeitsunfähig sind und noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters stehen, sind nun anspruchsberechtigt.
Verfahren, die nach der „alten“ Rechtslage abgelehnt wurden, werden von Amts wegen neu beurteilt, wenn sie erfolgversprechend sind.
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Antrag auf Heimopferrente
Wer kann eine Heimopferrente beantragen?
Personen, die als Kinder oder Jugendliche, zwischen 10. Mai 1945 und 31. Dezember 1999
- in einem Kinder- oder Jugendheim (Vollinternat) oder
- als Kind oder Jugendlicher in einer Kranken-, Psychiatrie-
oder Heilanstalt oder einer vergleichbaren Einrichtung
- des Bundes, eines Bundeslandes, einer Gemeinde oder einer Kirche
oder
- in einer solchen privaten Einrichtung (bei Zuweisung durch einen
Jugendwohlfahrtsträger)
oder
- in einer Pflegefamilie
untergebracht waren und während dieser Unterbringung Opfer eines Gewaltakts wurden.
Personen im Pensionsalter
Wenn Sie bereits früher eine der folgenden Leistungen beziehen gebührt die Rente, solange diese Leistung zuerkannt wird:
- eine Eigenpension oder einen Ruhegenuss oder
- ein Rehabilitationsgeld oder
- eine/n wegen Erwerbsunfähigkeit weitergewährte/n
Waisenpension/Waisenversorgungsgenuss nach
sozialversicherungs-rechtlichen Regelungen
Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.
Personen, die seit Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit Abschluss der Schul- oder Berufsausbildung erwerbsunfähig sind, die als Angehörige in der Krankenversicherung anspruchs-berechtigt sind und selbst keine Pension beziehen.
Wo kann ich einen Antrag auf eine Heimopferrente stellen?
Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei diesen Stellen können Sie einen Antrag stellen:
– Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
– Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
– Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
– Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
– Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – Pensionsservice (BVA)
– Sozialministeriumservice (SMS)
– jedem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Gebietskrankenkasse)
– Rentenkommission der Volksanwaltschaft
– Gericht oder Gemeindeamt
Ist die Volksanwaltschaft für mich zuständig?
Die Volksanwaltschaft befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde.
Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice informieren die Volksanwaltschaft über diese Anträge. Die Volksanwaltschaft (Büro der Rentenkommission) tritt danach mit den Antragstellerinnen und Antragstellern in Kontakt.
Wie ist der Verfahrensablauf bei der Volksanwaltschaft?
Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice informiert die Volksanwaltschaft über den Antrag.
Die Volksanwaltschaft kontaktiert die Betroffenen.
Die Volksanwaltschaft holt sich den Akt der Jugendwohlfahrtsbehörde bzw. Krankenhausunterlagen
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird zu einem Gespräch bei einem Clearing-Experten eingeladen. Der Clearing-Experte erstellt gemeinsam mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller einen Bericht (ca. vier Seiten).
Der Clearing-Bericht wird anonymisiert und der Rentenkommission vorgelegt.
Wer ist die Rentenkommission?
Die Rentenkommission wird von Volksanwalt Bernhard Achitz geleitet und besteht aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Berufen. Die Mitglieder der Rentenkommission finden Sie hier.
Welche Aufgabe hat die Rentenkommission?
Die Rentenkommission befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde.
Die Rentenkommission beurteilt die im Clearing festgestellten Umstände und das Vorbringen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Der Rentenkommission werden nur anonymisierte Unterlagen vorgelegt. Das heißt, die Rentenkommission kennt die Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht.
Die Rentenkommission beurteilt, ob die Schilderungen glaubhaft sind. Sie macht schließlich der Volksanwaltschaft einen Vorschlag für eine Entscheidung.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Volksanwaltschaft übermittelt der pensionsauszahlenden Stelle bzw. dem Sozialministeriumservice eine begründete schriftliche Empfehlung. Der Vorschlag der Rentenkommission ist Grundlage für diese Empfehlung.
Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice entscheidet schließlich über Ihren Antrag mit Bescheid. Der Bescheid wird Ihnen von der pensionsauszahlenden Stelle bzw. dem Sozialministeriumservice zugeschickt.
Ich bin mit dem Bescheid der pensionsauszahlenden Stelle bzw. des Sozialministeriumservices nicht einverstanden!
Sie können gegen den Bescheid innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) erheben.
volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente
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? ACHTUNG ?
Wir treffen uns im
*Gasthaus zu Alm*
Innstrasse 16
1020 WienFreitag 08.11. 2019 Beginn:17:30
ACHTUNG !
diese Treffen sind NUR für ehemalige Heimkinder.
Alle anderen Besucher müssen mit uns über das >>> Kontaktformular <<< in Verbindung treten und uns begründen, warum sie bei diesem Treffen dabei sein wollen.
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Noch mal:
*@hotmail wurde als Spam-Adresse deklariert !
Ab sofort ist Hotmail nicht mehr erlaubt, ist so und so nicht mehr in
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Hier ein Leitfaden NEU,
für diejenigen die noch immer nicht wissen, wie sie wo was bekommen.
Nehmt NUR diese Adressen war, die auch in dieser Liste aufgeführt sind. ⚠️
Es gibt nämlich immer noch so obergescheite, die, die Leute zum Sozialministerium oder zum Weissen Ring schicken und das obwohl jeder weiß, dass man oft nicht nur doppelt so lange warten muss, sondern auch noch eventuell wieder weggeschickt wird. Und das auch wiederum nur weil sich nicht wer so ausdrücken kann wie er vielleicht sollte.
Auch wenn gewisse Stellen behaupten das sie überlastet sind, EGAL. Bei Fragen, kommts zu den jeweiligen >>Treffen<< oder schreibt mich über die Kontaktformular an, dort könnt ihr mir auch die Ablehnungen hochladen und an mich senden. https://selbsthilfe-forum.com/index.php?contact/
Liebe Grüße Tini
Natürlich müssts ein wenig Geduld üben, die Stellen sind überlastet, wichtiger aber es funktioniert.
⚠️⚠️⚠️ Alle Adressen derzeit noch aktiv aber ich weiß nicht wie lange noch. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
❗️❗️❗️Sollte sich der Fehlerteufel eingeschlichen haben so bitte eine Meldung über das Kontaktformular. https://selbsthilfe-forum.com/index.php?contact/
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Zitat
Amtshaftungsklage als letzte Chance
Irgendwann folgten Walfried und ich einander auf Twitter, schrieben ein wenig hin und her und ich bekam mit, dass er dabei war, eine Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark vorzubereiten. Denn ein läppischer Dreizeiler als „Entschuldigung“, das wollte er nicht akzeptieren. Das ist verständlich und jeder, dem ich vor allem in den letzten Tagen von Walfried erzählt habe (und das waren so einige), schüttelt genauso wie ich erschüttert den Kopf. Auch mit noch so viel Geld ist sicher nichts wieder gutzumachen, aber diese Klage muss er einfach durchziehen. Es ist ziemlich sicher seine letzte Chance, wenigstens annähernd sowas wie Gerechtigkeit zu erfahren..............................................
Alle Infos und Links zu Medienberichten gibt’s hier:
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www.gofundme.com/gerechtigkeit-fur-walfried-janka
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IBAN: AT11 1420 0200 1247 5978
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