Test
Beiträge von Hummel
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Zitat
Die schimpfte und drohte immer mit dem Wilhelminenberg.
Ja das kenn ich, mir hat sie damit auch gedroht.
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Thea?? In der 6er, kann ich mich nur an den giftigen Zwerg, die Sr. Marietta erinnern. Die Zweite in der 3er Gruppe war die Fritburger.
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Doch ist aktiv, nur die Leute bevorzugen heutzutage eher FB oder das Treffen. Nichts zu Danken.
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Hi Brigitte,
schön das du dich meldest. Hab mal deine Überschrift geändert. Sind nämlich ziemlich viel aus Biedermannsdorf in unserer Selbsthilfegruppe. -
Ich war in der Gruppe 3, Meine Freundin war die kleine Witz Susi aus deiner Gruppe, leider hab ich sie aus den Augen verloren. Du hattes die Sr. Marietta, ein furchtbares Frauenzimmer.
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Servus Julia,
danke für deine Infos. In welcher Gruppe in Biedermannsdorf warst du?
És freut mich, wenn Unterlagen etwas weiterhelfen
LG. Tini
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Servus,
kein Problem.
Heimakte = dein Werdegang die Dokumentation im Heim,
Mündel Akte = die Behörde deine Fürsorge zur Gänze übernommen hat,... für eine unmündige Person (Mündel) Heute so denke ich, würde man Obsorge-Akt schreiben.
Regress Akte = wer die Kosten übernommen hat. (Den Anspruch des Schuldners gegenüber dem Dritten nennt man Regressanspruch)
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Nun ja das hat mehrere Gründe.
- Weil ehemalige Heimkinder Foren geschädigt sind
- Weil sie alle auf Facebook herumhängen
- Weil sie eher in der Selbsthilfegruppe sich unterhalten
- Wahrscheinlich, weil diese Seite eher mehr als Informationsseite genommen wird
- Keine Ahnung, dass kann viele Gründe haben.
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Servus Chrissie, ja kannst mitnehmen. Wie es abläuft? Ganz einfach, nur erzählen wie es dir dort ergangen ist.
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NEU!! 25.05.2025. ÄNDERUNG!!
MA11
Ansuchen bitte schriftlich stellen, die Akten werden rausgesucht und die MA11 setzt sich mit dir in Verbindung.
Musterbrief Ansuchen:
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ABS
Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:
An die MA11
Rüdengasse 11
Wien 1030E-Mail: service@ma11.wien.gv.at
Betreff: Ehemalige Heimkinder
1. DECKBLATT
2. Heim/Mündel Akte
3. Regress Akte
Heimaufenthalt:Sehr geehrte Mitarbeiter der MA11,
Ich ersuche Sie mir die Heim/Mündel, sowie Regress Akten heraussuchen und in Copie auszuhändigen
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Unterschrift:
PS: ich wurde darüber informiert, dass ich erst das Deckblatt bekomme und die Akten zu einem späteren Zeitpunkt erhalte
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Servus Martin,
von wem wurdest du dorthin eingewiesen? Bzw. interessiert mich das Bundesland/Stadt
Ich würde dir ja gerne helfen, dennoch müsste ich eben einige Kleinigkeiten wissen
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Servus Martin,
von wem wurdest du dorthin eingewiesen? Bzw. interessiert mich das Bundesland/Stadt
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Antrag auf Heimopferrente
- Derzeit ist die Beratung des SMS mehr als mangelhaft und eher verwirrend, daher raten wir zur Volksanwaltschaft
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Kontakt zum Büro der Rentenkommission
Anschrift:
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien kostenlose Servicenummer : 0800 223 223 - 256 ODER 144
Telefonnummer: +43 / (0)1 / 515 05-0
Telefonzeiten: Mo - Fr: 09 - 12 Uhr, Do: 09 - 16 Uhr Fax: +43 / (0)1 / 515 05-150 / 190
E-Mail: hog@volksanwaltschaft.gv.at
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Webseite von der Volksanwaltschaft: >>>HIER<<<
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Heimopferrente
Nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) gebührt „Heimopfern“ zwölf Mal jährlich eine monatliche Zusatzrente von 325,90 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass das ehemalige Gewaltopfer bereits eine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten hat.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, gegenüber der Rentenkommission der Volksanwaltschaft darzulegen, Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie geworden zu sein. Auch Personen die Opfer eines Gewaltaktes in einer solchen privaten Einrichtung geworden sind haben Anspruch auf die Heimopferrente, wenn die Zuweisung durch einen Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) erfolgt ist.
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Überblick der Änderungen seit 1. Juli 2018
Seit der Novelle des Heimopferrentengesetzes haben ab dem 1. Juli 2018 künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten oder in Kinderheimen von Gemeinden sowie in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden, die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen.
Auch Personen, die Rehabilitationsgeld erhalten oder die dauerhaft arbeitsunfähig sind und noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters stehen, sind nun anspruchsberechtigt.
Verfahren, die nach der „alten“ Rechtslage abgelehnt wurden, werden von Amts wegen neu beurteilt, wenn sie erfolgversprechend sind.
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Antrag auf Heimopferrente
Wer kann eine Heimopferrente beantragen?
Personen, die als Kinder oder Jugendliche, zwischen 10. Mai 1945 und 31. Dezember 1999
- in einem Kinder- oder Jugendheim (Vollinternat) oder
- als Kind oder Jugendlicher in einer Kranken-, Psychiatrie-
oder Heilanstalt oder einer vergleichbaren Einrichtung
- des Bundes, eines Bundeslandes, einer Gemeinde oder einer Kirche
oder
- in einer solchen privaten Einrichtung (bei Zuweisung durch einen
Jugendwohlfahrtsträger)
oder
- in einer Pflegefamilie
untergebracht waren und während dieser Unterbringung Opfer eines Gewaltakts wurden.
Personen im Pensionsalter
Wenn Sie bereits früher eine der folgenden Leistungen beziehen gebührt die Rente, solange diese Leistung zuerkannt wird:
- eine Eigenpension oder einen Ruhegenuss oder
- ein Rehabilitationsgeld oder
- eine/n wegen Erwerbsunfähigkeit weitergewährte/n
Waisenpension/Waisenversorgungsgenuss nach
sozialversicherungs-rechtlichen Regelungen
Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.
Personen, die seit Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit Abschluss der Schul- oder Berufsausbildung erwerbsunfähig sind, die als Angehörige in der Krankenversicherung anspruchs-berechtigt sind und selbst keine Pension beziehen.
Wo kann ich einen Antrag auf eine Heimopferrente stellen?
Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei diesen Stellen können Sie einen Antrag stellen:
– Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
– Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
– Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
– Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
– Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – Pensionsservice (BVA)
– Sozialministeriumservice (SMS)
– jedem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Gebietskrankenkasse)
– Rentenkommission der Volksanwaltschaft
– Gericht oder Gemeindeamt
Ist die Volksanwaltschaft für mich zuständig?
Die Volksanwaltschaft befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde.
Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice informieren die Volksanwaltschaft über diese Anträge. Die Volksanwaltschaft (Büro der Rentenkommission) tritt danach mit den Antragstellerinnen und Antragstellern in Kontakt.
Wie ist der Verfahrensablauf bei der Volksanwaltschaft?
Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice informiert die Volksanwaltschaft über den Antrag.
Die Volksanwaltschaft kontaktiert die Betroffenen.
Die Volksanwaltschaft holt sich den Akt der Jugendwohlfahrtsbehörde bzw. Krankenhausunterlagen
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird zu einem Gespräch bei einem Clearing-Experten eingeladen. Der Clearing-Experte erstellt gemeinsam mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller einen Bericht (ca. vier Seiten).
Der Clearing-Bericht wird anonymisiert und der Rentenkommission vorgelegt.
Wer ist die Rentenkommission?
Die Rentenkommission wird von Volksanwalt Bernhard Achitz geleitet und besteht aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Berufen. Die Mitglieder der Rentenkommission finden Sie hier.
Welche Aufgabe hat die Rentenkommission?
Die Rentenkommission befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde.
Die Rentenkommission beurteilt die im Clearing festgestellten Umstände und das Vorbringen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Der Rentenkommission werden nur anonymisierte Unterlagen vorgelegt. Das heißt, die Rentenkommission kennt die Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht.
Die Rentenkommission beurteilt, ob die Schilderungen glaubhaft sind. Sie macht schließlich der Volksanwaltschaft einen Vorschlag für eine Entscheidung.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Volksanwaltschaft übermittelt der pensionsauszahlenden Stelle bzw. dem Sozialministeriumservice eine begründete schriftliche Empfehlung. Der Vorschlag der Rentenkommission ist Grundlage für diese Empfehlung.
Die pensionsauszahlende Stelle bzw. das Sozialministeriumservice entscheidet schließlich über Ihren Antrag mit Bescheid. Der Bescheid wird Ihnen von der pensionsauszahlenden Stelle bzw. dem Sozialministeriumservice zugeschickt.
Ich bin mit dem Bescheid der pensionsauszahlenden Stelle bzw. des Sozialministeriumservices nicht einverstanden!
Sie können gegen den Bescheid innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) erheben.
- Derzeit ist die Beratung des SMS mehr als mangelhaft und eher verwirrend, daher raten wir zur Volksanwaltschaft
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E-Mailadresse hotmail wird nicht akzeptiert, nehmt euch eine andere die frei ist.
*@hotmail wurde als Spam-Adresse deklariert!
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Servus Robert!
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Heimopferrente bekommst erst, wenn du in Pension bist. Entschädigungen gibt es aber nur noch in gewissen Bundesländern. Nachzulesen unter: "Leitfaden-NEU 2019"
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Bist du schon in Pension?