Neulandschule am Laaerberg

  • Liebe alle,

    bei mir war die Situation die:

    ich war in der Volksschule am Laaerberg, in der Neulandschule. Die wurde und wird von einem katholischen Verein betrieben. Ich bin aber nicht durch die Fürsorge dort hingekommen sondern durch meine Eltern. Das hat an den Watschen und Demütigungen aber nichts geändert.

    Jetzt ergibt sich folgendes Problem: die katholische Kirche hat den Verein 1976 "anerkannt" ab dann war er sozusagen 100% katholisch, ich war aber von 1967-71 dort. Die Kirche hat der Volksanwaltschaft nun die Auskunft gegeben, dass das Internat (Heim) und die Schule 1971 nicht Teil der katholischen Kirche war (die Neulandschule ist von Ordensleuten gegründet worden und wie ich in der Schule war, waren überall Klosterschwestern...). Die Volksanwaltschaft hat daher eine negative Empfehlung an die Pensionsversicherung geschickt und die haben mir den ablehnenden Bescheid geschickt, gegen den aber jetzt meine Rechtsschutzversicherung vorgeht (da hab ich Glück, dass ich in irgendeinem Paket einmal die Rechtsschutzversicherung dabei gehabt hab).

    Meine Frage an euch: kennt ihr so eine Situation, in der einem das Geld gefühlt zusteht, alle Bedingungen erfüllt und dann sagt die Kirche, sorry, das Heim war nicht kirchlich, das gehört einem Verein...

    Bei den Schulbrüdern in Strebersdorf oder den Ursulinen oder so müsste die rechtliche Situation doch ganz ähnlich gewesen sein. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus und euch allen eine schöne Zeit!

    Christian

  • Servus Christian,

    ja ich hab mich erkundigt. Es stimmt!

    Sollte dir die Erzdiözese auch nur die geringste Entschädigung geben, so bist du berechtigt die HOG einzureichen.

    In deinem Fall, würde ich aber dann bei der VA wieder einreichen und auf die Zahlung mit dem Datum der Ersteinreichung bestehen.


    PS: Ich halte dir die Daumen und lass mich wissen wie es ausgeht. Du hast ja jetzt auch meine private Nummer.

    LG.