RENTENLEISTUNG FÜR OPFER VON GEWALT IN HEIMEN ~ WO EINREICHEN??

  • Offensichtlich.... na ja eh wie immer schätzen die meisten Ämter und Stellen nur einen Müll daher. Näher will ich mich dazu gar nicht äußern, weil sonst zerreißt`s mich.



    Das ganze Geschreibsel was ich von den diversen Stellen, (SMS, Weißer Ring) bekommen hab ist nichts als heiße Luft. In punkto Inkompetenz dürfte sich nichts geändert haben, na eh wie immer.


    Ich hab ja die PVA angeschrieben, weil wir wissen wollen, wer da jetzt wirklich zuständig ist. Nun, erst hab ich mich geärgert, weil man mich um ein Telefonat ersuchte, wo ich doch der Erfahrung wegen, immer die schriftliche Form bevorzuge. Überrascht musste ich festellen, dass ein Herr am anderen Ende der Schnur, mit einer Engelsgeduld alles genau erklärte. Und dabei stellte sich heraus, dass weder ein SMS, noch sonst eine Institution zuständig ist *kopfschüttel* Weiß gar nicht was die Wichtigtuerei soll, außer Unruhe stiften.


    Es steht eh ganz klar im derzeitigen Gesetzestext (den hatte ich nicht) "Antragstellung, der Leistung......§ 5. (1) Die Rentenleistung ist beim Entscheidungsträger zu beantragen. alles weitere lest ihr >>>HIER<<<


    Wer will kann sich bei der PVA registrieren lassen, was aber nichts bringt, weil, die müssen auf die Formulare warten und die gibt es erst ab 01 Juli 2017 (die Registrierei ist nur zu eurer Beruhigung) so zumindest wurde es mir heute erklärt ;)



    Ja natürlich kann man seinen Antrag überall abgeben nur muss man warten bis die den an die PVA senden.