Ombudsstelle für Opfer von Gewalt u. sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche

  • Zitat Anfang:

    Was ist sexueller Missbrauch?

    Unter sexuellem Missbrauch versteht man die Nötigung einer Person zu sexuellen Handlungen oder sexuellem Verhalten, wenn diese Person minderjährig oder wegen einer Krankheit unfähig ist, die Bedeutung des sexuellen Vorgangs zu verstehen oder sich aus anderen Gründen nicht dagegen wehren kann.

    Sexueller Missbrauch bedeutet, dass Menschen unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses oder mittels psychischer oder physischer Gewalt angehalten werden:

    • sich abgreifen zu lassen
    • den Täter oder die Täterin abgreifen zu müssen
    • die (entblößten) Geschlechtsteile ansehen bzw. angreifen zu müssen
    • sich zur sexuellen Befriedigung am Körper des Täters bzw. der Täterin reiben zu müssen
    • an sich selbst oder am Täter bzw. der Täterin sexuelle Handlungen vorzunehmen
    • sich auszuziehen und betrachten oder photographieren lassen zu müssen
    • sich mit pornographischen Filmen oder Bildern konfrontieren zu müssen
    • sich küssen lassen zu müssen
    • zum (verletzenden) Geschlechtsverkehr gezwungen zu werden

    Das alles ereignet sich natürlich keineswegs nur im Bereich der Kirche, sondern ebenso in Familien, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Sport-, Kultur- und Sozialbereich oder in Schulen. Aber Missbrauch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche steht als Ausbeutung von Schwächeren nicht nur im Gegensatz zur Botschaft des Evangeliums, sondern es wird dabei auch der Beziehung der Opfer zu Gott, zum Glauben und zur Kirche nicht mehr gut zu machender Schaden zugefügt.


    Zitat: Ende

    erzdioezese-wien.at






  • Punkt 1,

    Da bei diesen Gesprächen häufig auch sehr persönliche Inhalte angesprochen werden, handelt es sich dabei um 4-Augen-Gespräche ohne Beisein weiterer Personen.

    Zitat

    Klient der Ombudsstelle ist jene Person, die angibt, Opfer von Missbrauch oder Gewalt in der katholischen Kirche zu sein. Die Klärung dessen, was vorgefallen ist und in welchen Bereichen wir behilflich sein können, kann nur im persönlichen Gespräch des Klienten mit Fachmitarbeitern der Ombudsstelle (zumeist Psychologen, Psychiatern, Psychotherapeuten) geschehen. Da bei diesen Gesprächen häufig auch sehr persönliche Inhalte angesprochen werden, handelt es sich dabei um 4-Augen-Gespräche ohne Beisein weiterer Personen. (Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen die Hilfe einer Begleitperson benötigen, bitten wir Sie, dies bei der Terminvereinbarung mitzuteilen.)

    Da bei diesen Gesprächen häufig auch sehr persönliche Inhalte angesprochen werden, handelt es sich dabei um 4-Augen-Gespräche ohne Beisein weiterer Personen.

    Ein klares NEIN, lasst euch das nicht gefallen und geht NICHT alleine hin, sonst wird aus einem klarem Missbrauch, ein lieb gemeintes Datschgerl.

    Wir wissen von was wir reden, den nicht einmal sind unsere Mitstreiter/innen in diese perverse Situation gekommen.

    Wer sich nicht auskennt, fragt in der Selbsthilfegruppe dezidiert dazu nach.

    Punkt 2,

    Zitat

    Wenn Sie eine finanzielle Hilfeleistung im Wege der Unabhängigen Opferschutzkommission in Anspruch nehmen möchten, wird die Beschreibung Ihrer Erfahrungen durch einen Fachmitarbeiter der Ombudsstelle fallweise durch eine zusätzliche Klärung mit externen Psychologinnen oder Psychologen ergänzt. Diese Klärung kann nur im persönlichen Kontakt mit Ihnen selbst geschehen.

    Ja das mag schon stimmen, nur auch hier gibt es gute Psychiater oder Psychotherapeuten, die euch nicht im Wind stehen lassen. Jeder gute Therapeut oder Psychiater respektiert euren Wunsch und hat kein Problem, wenn eure Vertrauensperson dabei ist.

    Wer sich nicht auskennt fragt, in der Selbsthilfegruppe dezidiert dazu nach.


    Es ist eure Gesundheit!

    Wenn ihr das psychisch nicht schaft alleine dort zu sitzen, dann geht es um EURE GESUNDHEIT und das heisst, ihr müsst nicht alleine hingehen.