Sehr geehrte Frau Hummel!
Der BürgerInnenservice im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail-Anfrage und informiert Sie gerne über Folgendes:
Als wesentliche Unterstützung von Menschen, denen als Kinder in staatlichen Heimen, Lan-desheimen oder kirchen Heimen Schlimmes widerfahren ist und um Armut im Alter zu be-kämpfen, hat die österreichische Bundesregierung eine Regierungsvorlage im Parlament eingebracht, nach der eine Rente von dreihundert Euro monatlich an diese ehemaligen Heimkinder ausbezahlt werden soll. Den Gesetzwerdungsprozess samt entsprechenden in-haltlichen Informationen zu diesem geplanten Gesetz „Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen; Verbrechensopfergesetz, Änderung (1525 d.B.) können Sie auf der Homepage des österreichischen Parlaments unter http://www.parlament.gv.at weiter mit „Parlament ak-tiv/Regierungsvorlagen und Gesetzesinitiativen“ verfolgen.
Geplante Voraussetzungen für die Entschädigungszahlung sind:
- Bereits geleistete pauschalierte Entschädigungszahlung durch einen Heimträger (Bund, Land, Religionsgemeinschaft usw.) - reine Psychotherapieleistungen zäh-len nicht!)
- Bereits erreichtes Regelpensionsalter (60 Jahre Frau/65 Jahre Mann)
- Wenn AntragstellerIn jünger ist, dann zwingendes Vorhandensein einer Eigen-pension zum Stichtag 01.07.2017 (zB Invaliditätspension)
Betreff: Ihre Eingabe vom 13. April 2017
- Wien, 20170414
Schriftliche Antragstellungen sind erst ab 1. Juli 2017 möglich. Nach erfolgtem Parlaments-beschluss wird daher ein Antragsformular erarbeitet. Sobald uns dieses zur Verfügung steht, werde ich Ihnen dieses gerne übermitteln.
Mit den besten Wünschen und freundlichen Grüßen
Marianne Mehlman