300 Euro Zusatzrente für ehemalige Heimkinder - Frühpension, Invalidenpension

  • Sehr geehrte Frau Hummel!
    Der BürgerInnenservice im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail-Anfrage und informiert Sie gerne über Folgendes:
    Als wesentliche Unterstützung von Menschen, denen als Kinder in staatlichen Heimen, Lan-desheimen oder kirchen Heimen Schlimmes widerfahren ist und um Armut im Alter zu be-kämpfen, hat die österreichische Bundesregierung eine Regierungsvorlage im Parlament eingebracht, nach der eine Rente von dreihundert Euro monatlich an diese ehemaligen Heimkinder ausbezahlt werden soll. Den Gesetzwerdungsprozess samt entsprechenden in-haltlichen Informationen zu diesem geplanten Gesetz „Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen; Verbrechensopfergesetz, Änderung (1525 d.B.) können Sie auf der Homepage des österreichischen Parlaments unter http://www.parlament.gv.at weiter mit „Parlament ak-tiv/Regierungsvorlagen und Gesetzesinitiativen“ verfolgen.


    Geplante Voraussetzungen für die Entschädigungszahlung sind:

    • Bereits geleistete pauschalierte Entschädigungszahlung durch einen Heimträger (Bund, Land, Religionsgemeinschaft usw.) - reine Psychotherapieleistungen zäh-len nicht!)
    • Bereits erreichtes Regelpensionsalter (60 Jahre Frau/65 Jahre Mann)
    • Wenn AntragstellerIn jünger ist, dann zwingendes Vorhandensein einer Eigen-pension zum Stichtag 01.07.2017 (zB Invaliditätspension)

    Betreff: Ihre Eingabe vom 13. April 2017

    • Wien, 20170414

      Schriftliche Antragstellungen sind erst ab 1. Juli 2017 möglich. Nach erfolgtem Parlaments-beschluss wird daher ein Antragsformular erarbeitet. Sobald uns dieses zur Verfügung steht, werde ich Ihnen dieses gerne übermitteln.
      Mit den besten Wünschen und freundlichen Grüßen
      Marianne Mehlman



  • Sehr geehrte Frau Hummel!

    Danke für Ihre Nachricht! Das geplante Heimopferrenten-Gesetz ist zur Zeit noch im Parlament in Bearbeitung und ist auch noch nicht in Kraft getreten. Auch wir haben leider noch keine weiteren Informationen dazu.

    Ich bitte Sie, sich nochmals Anfang Juni bei uns zu melden, zu diesem Zeitpunkt sollten wir schon mehr Informationen zu dem Gesetz haben.


    Sie können uns auch telefonisch unter der Nummer (01) 4000 85 918 von Montag bis Freitag von 9 - 13 Uhr erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Djenifer Memedoska