ORF - ZIB 1 Heimopfer Rente ab 1. Juli 2017, 26.06.2017
Wenn in Österreich die Bürokratie am Werke ist, dann kann der gelernte Österreicher das Lied von den Jahren singen. Verfahren nach dem VOG (Verdienstentgang) können dann schon mal 3 oder 5 Jahre benötigen, natürlich nur zum Wohle des Klägers, man(n) will ja genau prüfen.
Das HOG (300 Euro Rente) schließt in Zukunft die Überlebenden(Heimaufenthalt bis 1999) vom VOG aus, das bedeutet sie werden schlechter gestellt als alle andere Verbrechenssopfer in dieser Republik.
Zuständig für so manches nicht nachvollziehbares „Amtsgutachten“ ist das SMS (Sozial – Ministerium – Service) in dominierender SPÖ Machtausübung durch das Sozialministerium.
Da kann es dann schon mal passieren, dass Bescheide ausgestellt werden, von Personen die seit 18 Monaten in Karenz sind.
Da kann es dann schon mal passieren, dass trotz vorliegender Gutachten, beim Gutachter des SMS genau das Gegenteil attestiert wird, als die vorliegenden Gutachten bescheinigen, oder die vorliegenden Gutachten einfach ignoriert werden.
Da kann es auch passieren, das nach „state oft the art“ (Stand der Wissenschaft) nur das Datum des Gutachtens richtig ist.
Und wenn schon sonst nichts passiert, dann finden sich erstaunlicherweise immer wieder in den Augen des SMS – Gutachters unzählige Gründe warum der Antragsteller keinen Anspruch auf den Verdienstentgang hat.
Da kommen Kinder mit wenigen Monaten oder 3 – 4 Jahren in Kinderheime und leben dann die nächsten 10 – 15 Jahre in diesen Höllen der Stadt, Land, od. Kirche, aber für den Gutachter des SMS ist klar, dass die Schädigung überwiegend schon im Elternhaus bestanden hat, auch wenn es dafür keine Anhaltspunkte gab, und z.B. reine Schulschwierigkeiten für die Einweisung in das Heim ausschlaggebend waren.
Aus den Historikerberichten ist eindeutig erkennbar mit welchen System die Kinder massenhaft in diese Heime eingewiesen wurden, dass interessiert den Gutachter nicht die Bohne.
Sollte es der eine oder andere Überlebende geschafft haben über einige Jahre sich als Hilfsarbeiter durchgeschlagen zu haben, dann ist der Verdienstentgang sowieso gleich gestrichen, „man(n) hat ja einige Jahre durchgehend gearbeitet, entzogene Bildung ist keine Körperverletzung, und das war´s dann, Studien zu diesem Thema werden systematisch ignoriert.
Es gibt dann nicht mal einen 50%tigen Ausgleich, sondern gar nichts.
Bis 2017 gab es keine Verfahrenshilfe in dem Bescheidbeschwerdeverfahren am BVwG damit standen die Überlebenden groß teils ohne Anwalt vor Gericht ( in Einzelfällen war es trotz Anwalt ein Desaster), jetzt wo es seit dem 01.01.2017 die Möglichkeit einer Verfahrenshilfe gäbe, wird das VOG gestrichen.
Die 7000 erwähnten Betroffenen zur 300 Euro Rente ist eine geschönte Zahl, den in der Gesetzesvorlage gehen die Verantwortlichen von geschätzten 22 000 Personen aus, und da wird erst offensichtlich warum das VOG abgeschafft wurde, und die minderwertige 300 Euro Rente eingeführt.
Die 300 Euro Rente ist ein Sparpaket zu Lasten der Überlebenden, zuerst nimmt man den Überlebenden die Kindheit, die Bildungsmöglichkeiten und einen halbwegs normalen Lebensverlauf, in den Verfahren nach dem VOG werden sie durch die Amtswillkür gedreht, und dann gibt’s 300 Euro Rente Gnadenbrot, die dann als epochales Ereignis gefeiert wird.
Die NS- Ideologie nach 1945 die Jahrzehnte in dieser „Republik“ ohne Skrupel an Kindern vollführt wurde hat erst zu diesen Auswüchsen geführt, heute gesteht das die Regierung auch ein, und weil wir in Austria immer noch einen drauf setzen müssen, so bedienen wir uns wieder der schon praktizierten nachkriegszeitlichen Entschädigungskultur an den Opfern des Nationalsozialismus.
Bei der langen Verfahrensdauer nach dem VOG fällt mir immer wieder Oskar Helmer (SPÖ) ein, dessen damaliger Ausspruch im Zusammenhang mit den Entschädigungen der Holocaust – Opfer nicht nur legendär ist, sondern auch in Bezug auf die Ansprüche der Überlebenden aus den Kinderheimen fröhliche Urständ gefeiert hat, „ ich bin dafür die Sache in die Länge zu ziehen.“
In 20 oder 30 Jahren wird ein Historiker diese ganze Schmierenkomödie untersuchen, und wenn dieser Historiker nicht von der Republik oder ihrer Mätressen bestellt wurde, wird das Ergebnis unübersehbar sein, nämlich das die Überlebenden in vielen Fällen wieder um ihre Rechte gebracht wurden, darauf kann die Republik und ihre Verantwortlichen wirklich stolz sein.