ZIB 1 Entschädigung für Heimkinder 07 03 2017

Betreff: Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen

eingeführt und das Verbrechensopfergesetz geändert wird.

http://archiv.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=65570

Also das VOG wird abgeändert, soll das jetzt heißen das alle neuen Anträge nach dem VOG abgelehnt werden und nur mehr die 300 Euro als Abgeltung ab erreichen der Alterspension geltend gemacht werden können? Was passiert mit den Anträgen die noch vor der Gesetzesänderung gestellt wurden und noch im Laufen sind? Das die Regierung überraschend diese Gesetzesänderung beschlossen hat verwundert dann nicht mehr. An was mag das gelegen haben, dass die Gutachtertätigkeit schon derart verkommen war und es nicht mehr weiter aufrecht erhalten werden konnte, derartige Gutachten und Ablehnungen weiterzuführen? Oder lag es vielleicht daran das einige wenige sich mit den Themen beschäftigt haben und beim BVwG gut begründete Bescheidbeschwerden eingebracht haben? Wie auch immer, die diesen Abgesang der Verantwortung als Erfolg beklatschen, haben rein gar nichts verstanden, und der eigene Horizont reich mal genau bis zur eigenen WC Türe. Natürlich kann es auch sein das ich das alles falsch verstehe, die Zukunft wird es zeigen. Den eines ist auch damit klar, nur mehr die Anträge die vor der Gesetzesänderung gestellt wurden, haben die Chance auf einen Verdienstentgang, der Rest verliert. Da ja nach Aussagen eines Jesioneks eine Pre-Judikatur nicht möglich ist, so dürften die laufenden Verfahren (VOG) nicht abgeändert werden. Wenn dem so ist und das VOG wird abgeändert, dann würde das bedeuten das der Nationalrat heute eine weitere Maßnahme beschlossen hat um die Ansprüche der Geschädigten zu reduzieren.

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