ORF -Thema - Pension für misshandelte Heimkinder - 13.03.2017

Zum Thema, es fasziniert mich immer wieder aufs Neue wenn ich feststellen darf was der ORF unter investigativen (von lateinisch investigare ‚aufspüren', ‚genauestens untersuchen') Journalismus versteht und praktiziert. Es mag ja sein das bis jetzt nur eine Gesetzesvorlage im Bezug auf die Rente für Heimkinder vorliegt, aber bei genauerem Hinsehen hat die Gesetzesvorlage doch einiges in sich, aber im Österreichischen „Blindenverband“ will und kann mutmaßlich schon wieder niemand genau hinsehen, auch unter „schaut´s hin“ geht nix.

Dr Ö. ( der Anwalt der Herzen) schwadroniert in seinem juristischen „Besenkammerl“ teilweise über Gegebenheiten die bereits beschlossen wurden, und wichtige Fragen fallen eher unter die Loge der Zeremonie.

Also, die weiteren Untersuchungen der Wiener Heime wurden mit den Stimmen von SPÖ und Grünen mittels Gemeinderatsbeschluss abgedreht.

Es darf wohl der wehrten Aufmerksamkeit des Juristikus entgangen oder entfleucht sein, dass dieser Umstand nicht seit einer Woche gegeben ist, daher ist die Feststellung „wir müssen die weiteren Heime untersuchen“ nicht mehr als der heiße Dampf vom Frühstückskaffee.

Als Advokat dem der Gleichheitsgrundsatz nicht fremd sein dürfte, so habe ich schmerzlich die Fragestellung zum Entfall des Verdienstentganges vermisst, mit investigativen Juridicum hatte das nicht viel zu tun, geschweige denn mit der gültigen Rechtslage oder dem Diskriminierungsverbot gegenüber anderen Verbrechensopfern.

Ich kann das dann doch irgendwie verstehen, wenn man in der Loge seinen Platz bekommen hat, dann stellt sich auch die Objektivität hinten an, aber ganz weit hinten.

Vielleicht ist es noch niemanden aufgefallen aber unter §1 Abs:2 steht, Zitat:“

Personen, die nachweisen, dass sie aus besonderen Gründen keinen Antrag beim Heimträger einbringen konnten, oder deren Antrag nicht entsprochen wurde, erhalten die Rentenleistung unter den sonstigen Voraussetzungen, wenn sie nachweisen, dass sie in einem der genannten Heime Opfer vorsätzlicher Gewalt wurden.

Überlebende die sich bis dato noch nicht gemeldet haben müssen nachweisen das „besondere Gründe“ sie davon abgehalten haben.

Die Frage die sich in diesem Zusammenhang stellt, wie soll das ein Überlebender machen?

Wenn man weiß das die Dunkelziffer noch viel höher ist als die sich gemeldet haben, und es bis heute Überlebende gibt die sich aus Scham und diversen anderen Gründen nicht gemeldet haben, müssen jetzt nachweisen das sie sich z.B. aus Scham nicht gemeldet haben?

Wie ist es mit den Menschen die einen Sachwalter haben und der Sachwalter bis dato keinen Antrag bei der Klasnic Kommission oder dem weißen Ring gestellt hat, wie soll da der Überlebende den Beweis antreten?

Wie ist es mit den Menschen die z. B. in der Volkshilfe untergebracht wurden aber keinen Sachwalter haben, und z. B. die Volkshilfe bis dato keinen Antrag gestellt hat, wie soll da der Überlebende etwas beweisen?

Werden die Sachwalter und Institutionen verpflichtet für ihre Klienten einen Antrag zu stellen?

Und dann der Satz: „ wenn sie nachweisen, dass sie in einem der genannten Heime Opfer von Gewalt wurden.“

Dazu sei angeführt beim Verdienstentgang genügt die Wahrscheinlichkeit, und wenn wie in §6 festgehalten, Zitat:“

§ 6. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt wird, finden auf das Verfahren die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 Anwendung.“,

dann wäre das abermals eine Ungleichbehandlung.

Zu diesem Themenkomplex konnte ich vom „Anwalt der Herzen“ nichts vernehmen, und ich darf wohl zu seinen Gunsten annehmen das der Advokat mit der Gesetzesvorlage vertraut ist.

Und jetzt nach Maischberger „ wo wor mei Leistung?“

Wenn der „Herzensanwalt“ unzählige (50) Überlebende vertreten und beraten hat, was hat er für die Überlebenden gewonnen?

Wie wir aus Minister Stögers parlamentarischen Fragebeantwortung (Nov.2016) wissen, sind gegen den Schnitt des BVwG´S von 31,2% die Bescheidbeschwerden der Überlebenden zu 100% abgelehnt worden, also da kann nichts gewonnen worden sein.

Auch zu diesem Themenkomplex keine kritische Anmerkung des Anwalt´s der Überlebenden.

Zur unentgeltlichen Leistung des Advokaten (die ich nicht bezweifle) darf ich meinen Vertrag anbei fügen, und die einfachen Fragen stellen: „ wie unentgeltlich wäre diese Leistung gewesen hätte ich sie angenommen, und warum war mein Vertrag nicht unentgeltlich, war´s einfach ein schlechter Tag, das falsche Verfahren, die falsche Person, der falsche Zeitpunkt?“

Am Ende sei noch angemerkt, die Lappen haben in diesem Beitrag nicht gefehlt, aber die Meinung der Überlebenden zur Pension, falls sie soweit kundig gewesen wäre, die Sache zu überblicken.

Die ORF Journaille hat ihr Bestes gegeben, und einige noch nicht Blinde haben es bemerkt!

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